Wie bekomme ich von meinem Chef ein Sabbatjahr, dass ich mir auch finanziell leisten kann?
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Sabbatjahr für Lehrer

Hauptgrund Burn-Out

SabbatjahrGerade Lehrer sind für die Krankheit „Burn-Out“ besonders anfällig, da sie ständig Stress ausgesetzt sind. Natürlich gibt es auch positiven Stress wie z.B. bei einem Autorennen, der Fußballweltmeisterschaft oder die Ausschüttung von Adrenalin beim Fallschirmspringen. Jedoch findet man im Lehreralltag laute Klassenzimmer vor, sowie schreiende Kinder, Unruhestifter, Schlägereien, uneinsichtige Eltern und Vorgaben des Schulministeriums. Von den Problemschulen abgesehen in denen kriminelle Schüler Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung (auch gegen Lehrer) und andere Straftaten begehen. Kein Wunder, wenn dann die Krankheitszahlen immer weiter nach oben steigen.

Dieser Stress spiegelt sich im Verhalten des eigenen Körpers wieder, der mit seinen ganz eigenen Methoden darauf reagiert. Die Folgen können z.B. Tinitus, Kopf-, Rücken-, Magenschmerzen, Migräne, Sodbrennen, Schlafstörungen, Albträume oder Konzentrationsprobleme sein. Wahrscheinlich fragen Sie sich gerade wie man auf Grund von Stress beispielsweise Rückenschmerzen bekommen kann. Dazu muss man verstehen, dass der Geist, die Seele, das Gehirn und die Gedanken fest mit unserem Körper verbunden sind. Ein Beispiel sind die Phantomschmerzen, bei denen man nur denkt, dass ein Schmerz vorhanden ist, aber in Wirklichkeit gar nichts ist. Da manipuliert unser Gehirn unsere Gedanken/Gefühle.

Ein anderes Beispiel hat jeder von uns schon einmal erlebt. Die Angst vor einer Gruppe von Leuten zu sprechen (Lampenfieber) oder der Druck bzw. Stress vor einer wichtigen Prüfung. Und wie es der „Zufall“ so will muss man genau dann auf die Toilette (schwache Blase), einem wird schlecht (Übelkeit/Sodbrennen) oder der so genannte Reizdarm (Durchfall) meldet sich zurück. Es gibt noch eine Vielzahl anderer Symptome, welche sehr informativ in dem Buch „Was dir deine Krankheit sagen will. Die Sprache der Symptome“ (Kurt Tepperwein) aufgezählt sind. Darin werden die Ursachen, sowie deren Zusammenhang zwischen Körper und Geist, für alle weit verbreiteten Leiden wie z.B. Akne, Allergien, Diabetes, Erkältung oder sogar Krebs beschrieben.

Teilweise können diese und noch viele andere Krankheiten zu einer vorübergehenden oder sogar dauerhaften Dienstunfähigkeit führen, wenn nicht rechtzeitig eine Behandlung bzw. Vorbeugung stattfindet. Eine Solche Maßnahme stellt das Sabbatjahr dar.

Weitere Gründe um ein Sabbatjahr/Sabbatical zu nehmen

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Inhaltsübersicht

1. Einleitung

2. Arbeitszeitmodell zum Sabbatjahr

3. Beispielanträge

4. Gesetze, Verordnungen und Erlasse

 

 

Das Sabbatjahr für Lehrer

1. Einleitung

Grundsätzlich sind die einzelnen Regelungen zum Sabbatjahr immer Ländersache, wobei diese sich größtenteils ähnlich sind. Jedoch muss dabei zwischen verbeamteten Lehrern und Angestellten im öffentlichen Dienst unterschieden werden. Für die Angestellten gibt es Tarifverträge und andere Dinge, wobei sie in den meisten Bereichen den Beamten gleich gestellt sind. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung, ob Sie als Angestellter andere bzw. zusätzliche Möglichkeiten haben eine Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Vielleicht sind auch die Regelungen und Ansparzeiten für ein Sabbatjahr etwas anders als für Beamte. Aber wie Sie selber am besten wissen ist die deutsche Bürokratie so flexibel wie eine Bahnschranke. Soll heißen, dass Sie keine Wunder bezüglich der Auswahlmöglichkeiten erwarten dürfen 😉

Falls Sie als Angestellter dennoch die Wahl haben, müssen ein paar Dinge beachtet werden:

Eine schriftliche Vereinbarung ist in jedem Fall Pflicht. Darin werden wichtige Punkte wie z.B. die Wiederaufnahme der Arbeit, Lohnfortzahlung und die Absicherung des Arbeitszeitkontos vereinbart.

Andere wichtige Inhalte sind:

  1. Die Dauer des Sabbatjahres (von/bis)
  2. Die An-/Verrechnung von Krankheitstagen
  3. Das Modell bzw. wie die Zeit angespart wird
  4. Ein Kündigungsausschluss während der Abwesenheit

Beachte

Je nach Arbeitszeitmodell besteht das Arbeitsverhältnis während des Sabbatjahr unverändert weiter fort. Die sich daraus ergebenden Nebenpflichten sind beispielsweise die Treuepflicht, Fürsorgepflicht und das Wettbewerbsverbot. Kündigungsschutz, Kündigungen und Urlaub bleiben unberührt und daher weiter aktiv. Lediglich erlaubt sind finanzielle Kürzungen bei Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder der betrieblichen Altersvorsorge.

Weitere Maßnahmen zur Vorsorge um unkompliziert in ein Sabbatjahr zu starten wie z.B. die Rückkehr an den Arbeitsplatz, Checklisten, Reisevorbereitung, Auslandsschutz u.v.m. finden Sie hier.

Dem Vertrag vorausgesetzt ist natürlich eine rechtzeitige Beantragung des Sabbatjahr. Die Regelungen sind hierbei, je nach Bundesland, streng und lassen keine Ausnahmen zu. Bedenken Sie hierbei die Bearbeitungszeiträume einer Behörde 😉 Wenn Sie z.B. in 3 Jahren ein Sabbatjahr einlegen möchten, werden Sie, je nach Arbeitszeitmodell, große Gehaltseinbußen haben. Daher sollten Sie sich auch frühzeitig Gedanken um dessen Finanzierung machen. Schließlich hat jeder irgendwelche monatlichen Verpflichtungen. Und die wollen auch bedient/bezahlt werden.

 

2. Arbeitszeitmodell zum Sabbatjahr

Zum Verständnis:

Das Arbeitszeitmodell „Sabbatical/Sabbatjahr“ wird im jeweiligen Beamtengesetz oder Landesbeamtengesetz als eine Form der Teilzeitbeschäftigung gesehen. Weiterhin lautet der genaue Begriff zum Sabbatical „Jahresfreistellung“.

Ähnlich wie bei den Beamten arbeitet der Lehrer bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst zunächst bei gleicher Arbeitszeit zu einem niedrigeren Gehalt. Parallel werden dazu auf einem Arbeitszeitkonto Stunden gut geschrieben.

Beispiel: Angenommen wir haben den 01.01.2012 und Sie möchten ab dem 01.01.2016 ein Jahr bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen. Bis dahin sind es also noch 4 Jahre. Dann arbeiten Sie 4 Jahre Vollzeit bei 4/5 vom Arbeitslohn. Das fünfte Jahr haben Sie dann komplett frei (Sabbatjahr). In diesem Freizeitjahr bekommen Sie weiterhin 4/5 vom Gehalt ausbezahlt. Das Ganze gibt es in verschiedenen Jahresstufen von 2/3 bis 6/7. Wer solche Gehalteinbußen finanziell nicht verkraften kann oder möchte, findet in einem anderen Beitrag viele Lösungsvorschläge und Tipps, wie man in der Auszeit sehr gut über die Runden kommt. Ein Geldpolster ist in jedem Fall zu empfehlen.

 

In vielen Bundesländern gelten drei- bis siebenjährige Lohnverzichtsmodelle

null für NRW:

Der Bewilligungszeitraum der Beschäftigung kann drei bis sieben Jahre umfassen. Je nach Antrag sind folgende Varianten möglich:

1.

drei Jahre Beschäftigung mit 2/3 der Vergütung oder Besoldung, wobei sich an eine Vollbeschäftigung von zwei Jahren eine völlige Frei­stellung von einem Jahr anschließt;

2.

vier Jahre Beschäftigung mit 3/4 der Vergütung oder Besoldung, wobei sich an eine Vollbeschäftigung von drei Jahren eine völlige Frei­stellung von einem Jahr anschließt;

3.

fünf Jahre Beschäftigung mit 4/5 der Vergütung oder Besoldung, wobei sich an eine Vollbeschäftigung von vier Jahren eine völlige Frei­stellung von einem Jahr anschließt;

4.

sechs Jahre Beschäftigung mit 5/6 der Vergütung oder Besol­dung, wobei sich an eine Vollbeschäftigung von fünf Jahren eine völlige Freistellung von einem Jahr anschließt;

5.

sieben Jahre Beschäftigung mit 6/7 der Vergütung oder Besol­dung, wobei sich an eine Vollbeschäftigung von sechs Jahren eine völ­lige Freistellung von einem Jahr anschließt.

 

ACHTUNG:

Da Ihnen in dieser Zeitspanne weniger Gehalt gezahlt wird, müssen Sie vorher unbedingt abklären, wie sich das Sabbatjahr auf Ihre Renten- bzw. Pensionsbeiträge auswirkt. Innerhalb dieser 5 Jahre fehlt Ihnen ein Jahr an vollem Gehalt.

Zum Verständnis: 4 Jahre arbeiten, das fünfte Jahr frei, bei 4/5 vom Gehalt. Es fehlen also 5 Jahre lang jeweils 1/5 vom Gehalt. 1/5 multipliziert mit 5 Jahren macht 1 Jahresgehalt wovon eventuell die Rentenbeiträge fehlen. Falls Sie später volle Pensionsansprüche haben möchten, müssen Sie 30 Dienstjahre geleistet haben. Für jedes genommene Sabbatjahr werden von der Pension ein Jahr abgezogen, da auch, wie bei der Rente, ein Jahr an vollem Gehalt fehlt. Wenden Sie sich daher vorher an Ihren Dienstherrn, die zuständige Bezirksregierung oder das Landesamt für Besoldung (LBV).

Und wie kann ich die Gehaltseinbußen umgehen (klick)?

 

 

Ein großer Vorteil bei diesem Arbeitszeitmodell ist, dass der Arbeitgeber/Dienstherr weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Somit müssen Sie nicht selber für eine Krankenversicherung aufkommen, welche ziemlich teuer werden könnte.

Falls Sie Angestellter sind und sich in der Lage befinden diese Beiträge selber zahlen zu müssen, hier eine kleine Hilfestellung um welche Beiträge es sich handelt.

 

3. Wie solche Anträge zum Sabbatjahr aussehen können, sehen Sie in folgenden Beispielen:

Antrag auf Jahresfreistellung der Bezirksregierung Düsseldorf

Antrag auf Jahresfreistellung der Bezirksregierung Arnsberg

Antrag auf Jahresfreistellung für Beamte der Bezirksregierung Köln

Antrag auf Jahresfreistellung für Tarifbeschäftigte der Bezirksregierung Köln

 

Des Weiteren gibt es noch viele andere Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung/Freistellung wie z.B. die Altersteilzeit; Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (auch Pflege); Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung; Jahresfreistellung (Sabbatjahr); Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung; Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen; Urlaub aus familiären Gründen; Erholungsurlaub; Urlaub aus anderen Anlässen; Mutterschutz; Elternzeit; Pflegezeit; Arbeitsschutz. Diese Arbeitszeitmodelle sind hier für NRW näher erläutert.

Nice to know: Beispielsweise finden Sie dazu im Landesbeamtengesetz NRW von §63 bis §77 die wichtigsten Informationen.

Die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer finden Sie in dem jeweiligen Beamtengesetz bzw. Landesbeamtengesetz Ihres Bundeslandes.

Eine sehr gute tabellarische Übersicht für alle 16 Bundesländer haben die Webmaster von beamten-informationen.de zusammengestellt.

 

4. Gesetze, Verordnungen und Erlasse

Beispielerlasse des Schulministeriums NRW

Zu finden auf der Homepage des Schulministeriums NRW oder auf dieser Seite ganz unten.

Für Erlasse anderer Bundesländer gehen Sie bitte auf die Homepage Ihres jeweiligen Schulministeriums.

1.

Sabbatjahr – Teilzeitbeschäftigung für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis und beamtete Lehrkräfte :

RdErl. des MSJK vom 26.5.2004 (BASS 21-05 Nr. 13)

2.

Teilzeitbeschäftigte und Beurlaubung im Tarifbereich im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung:

RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 16.06.2008 (BASS 21 – 05 Nr. 4)

3.

Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis: Durchführungsbestimmungen – Runderlass des MSW vom 26.06.2006 und vom 29.09.2009 (BASS 21-05 Nr. 16)

 

Wichtige Gesetze und Verordnungen

– Freistellungs- und Urlaubsverordnung (FrUrlV)

– Landesbeamtengesetz bzw. Beamtengesetz (je nach Bundesland)

 

Schauen Sie doch einfach mal in unserer Bücherecke vorbei. Dort finden Sie interessantes Wissen zum Thema Aussteigen, Burnout, persönlicher Erfolg, Sabbatjahr speziell für Lehrer uvm.

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Gruß
Marc und Alex
Sabbatical 24 – Ich bin dann mal weg.