Wie bekomme ich von meinem Chef ein Sabbatjahr, dass ich mir auch finanziell leisten kann?
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Sabbatical und die richtige Auslandskrankenversicherung

teddy-562960_640Ein Jahr Auszeit vom Job erfordert Vorbereitungen. Soll das Sabbatical im Ausland stattfinden, spielt die Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Sind Sie während des Sabbaticals weiter fest angestellt, nehmen Sie für ein Jahr unbezahlten Urlaub oder möchten Sie kündigen? Neben dem Beschäftigungsverhältnis ist der Aufenthaltsort während der Auszeit entscheidend. Halten Sie sich im Sabbatical in Deutschland auf, reisen Sie für die Zeit in einen anderen EU-Staat oder möchten Sie auf Weltreise gehen? Jede Konstellation erfordert eine andere Krankenversicherung, die an Ihre Situation anzupassen ist, um im Notfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Sind Sie während Ihres Sabbaticals weiter festangestellt, so verzichten Sie im Vorfeld auf einen fixierten Betrag vom Gehalt, der dann dafür eingesetzt wird, während der Auszeit Kranken- und Rentenbeiträge zu zahlen (Auszeitmodell der Arbeitgeber).

Kündigung und unbezahlter Urlaub

Kündigen Sie oder erhalten unbezahlten Urlaub, der länger als einen Monat dauert, so müssen Sie sich freiwillig gesetzlich weiter versichern, wobei die Beiträge für die Krankenkasse angepasst werden können. Sind Sie selbstständig tätig und gesetzlich versichert, sind seitens des Gesetzgebers höhere Bemessungsgrenzen festgelegt.

Auslandsaufenthalt im Sabbatical

Halten Sie sich im Ausland auf, haben Sie gegebenenfalls keinen Anspruch auf Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Nur in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben, gilt der gesetzliche Krankenkassenschutz während des Auslandsaufenthalts. Krankenrücktransporte sind nicht abgedeckt, weshalb eine gesonderte private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden sollte. In Ländern außerhalb der EU ist eine private Auslandskrankenversicherung wichtig, denn diese übernimmt die Kosten für Behandlungen und den Rücktransport im Notfall.

Außerhalb der EU: Auslandskrankenversicherung gibt Schutz

Befinden Sie sich außerhalb der EU, also in einem Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, kommt die Krankenversicherung nicht für die Kosten im Krankheitsfall auf. In diesem Fall ist eine Auslandskrankenversicherung die Alternative, um im Krankheitsfall die Kosten nicht selbst zu tragen. Gesetzlich und privat Versicherten bietet eine Langzeit-Reisekrankenversicherung Absicherung. Privat Versicherte haben die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag leistungsfrei zu stellen und eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, die Kunden das Recht einräumt, zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu den gleichen Konditionen in den vorherigen Vertrag einzusteigen. Bei gesetzlich Versicherten sollte man sich vor dem Auslandsaufenthalt abmelden. In Deutschland herrscht Versicherungspflicht, sodass gesetzliche Krankenkassen verpflichtet sind, Rückkehrer aufzunehmen.

Risiken ohne eine Auslandskrankenversicherung

Verzichten Sie auf eine Auslandskrankenversicherung, besteht das Risiko, die Kosten im Krankheitsfall selbst tragen zu müssen. Zu den Kosten der Behandlung kommen eventuell der Rücktransport. In vielen Ländern werden ohne Versicherungsnachweis, Bargeld oder Kreditkarten keine Behandlungen durchgeführt, sodass Sie im Notfall ohne ärztliche Hilfe auskommen müssen.

Auslandskrankenversicherung: Worauf ist zu achten?

Bei der Auswahl der Auslandskrankenversicherung sollte darauf geachtet werden, dass diese keine Altersbegrenzung oder einen hohen Selbstbehalt (festgelegte Summe, die immer von Ihnen gezahlt werden muss) hat. Wichtig ist maximale Reisedauer im Vorfeld festzulegen und die Auslandskrankenversicherung exakt für diesen Zeitraum abzuschließen. Übernommen werden sollten die Kosten für medizinische Behandlungen und die Erstattung der Kosten für den Rücktransport im Notfall. Auch die Erstattung bei vorzeitiger Rückreise sollte in der Auslandskrankenversicherung beinhaltet sein. Falls die Auslandskrankenversicherung den Passus enthält, dass Kosten nur dann übernommen werden, wenn diese „medizinisch sinnvoll“ sind, so sollten Sie darauf bestehen, dass dieser Begriff definiert ist, um mögliche Missverständnissen vorzubeugen.