Wie bekomme ich von meinem Chef ein Sabbatjahr, dass ich mir auch finanziell leisten kann?
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Die zwei wichtigsten Sozialversicherungen


Egal ob Sie Beamter, Arbeitnehmer, Lehrer oder Angestellter im öffentlichen Dienst sind – Wenn Sie sich in der misslichen Lage befinden sollten vorübergehend kein Gehalt zu bekommen, müssen Sie wissen, dass auch keinerlei Sozialabgaben seitens des Arbeitnehmers/Dienstherrn erfolgen werden. Zum Beispiel werden die Renten-, Pflege-, Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr abgeführt, da Sie in dieser Zeit keine Einnahmen haben.

Bei Wiederaufnahme der Arbeit und Bezug von Einkommen, ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber/Dienstherrn bei der Sozialversicherung neu anzumelden. Solange kein Gehalt gezahlt wird, fallen keine Beiträge an. Werden Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld oder eine Erfolgsbeteiligung (Provision) in der Zeit der Freistellung ausbezahlt, sind diese beitragspflichtig und werden bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Des Weiteren ist auf Sonderzahlungen die Lohnsteuer zu entrichten.

Da Ihnen während eines Sabbatical weniger Gehalt gezahlt wird, müssen Sie vorher unbedingt abklären, wie sich das auf Ihre Krankenversicherung und Rentenbeiträge auswirkt. Innerhalb dieser 5 Jahre fehlt Ihnen nämlich ein Jahr an vollem Gehalt. Zum Verständnis: 4 Jahre arbeiten, das fünfte Jahr frei, bei 4/5 vom Gehalt. Es fehlen also 5 Jahre lang jeweils 1/5 vom Gehalt. 1/5 multipliziert mit 5 Jahren macht 1 Jahresgehalt wovon eventuell die Rentenbeiträge fehlen. Wenden Sie sich daher vorher an Ihren Arbeitgeber oder die Rentenkasse.

 

Die zwei wichtigsten Versicherungen, die Sie im Notfall selber zahlen sollten bzw. müssen:

Krankenversicherung (KV): Der Versicherungsschutz für die Sozialversicherungen besteht nur für die ersten 4 Wochen fort. In diesen 4 Wochen darf keine Entgeltersatzleistung, wie Krankengeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen werden. Bei einem längeren Urlaub wird der Arbeitnehmer abgemeldet, wodurch der Versicherungsstatus erlischt. Nach diesen 4 Wochen sind Sie verpflichtet sich selber in der Krankenversicherung zu versichern.  Wenn Sie z.B. während des Sabbatical oder dem unbezahlten Urlaub erkranken, müssen Sie für sich selber sorgen bzw. die Arzt- und Krankenhausrechnungen aus eigener Tasche zahlen. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, der oft unterschätzt wird, da schnell Kosten im 5-stelligen Bereich anfallen können. Hierbei kann zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden. Zusätzlich ist es ratsam eine Anwartschaft abzuschließen, damit Sie später wieder zu den selben Konditionen in Ihre alte Versicherung zurück können.

Lesen Sie auch unbedingt den ausführlichen Beitrag über das Verhältnis „Unbezahlter Urlaub – Krankenversicherung„!

1. Option – Krankenzusatzversicherung

2. Option – Private Krankenversicherung

 

 

Rentenversicherung (RV): Ein Sabbatjahr o.ä. bringt leider auch Nachteile mit sich. Wie bei der Krankenversicherung finden auch bei der RV keine Einzahlungen mehr in die Rentenkasse durch den Arbeitgeber/Dienstherrn statt. Um Rentenansprüche nicht zu verlieren, sollte auch hier vorgesorgt werden. Die freiwillige Einzahlung des monatlichen Mindestbeitrages liegt bei 78,40 Euro. “Hört sich nach einem Betrag an, den man auch mal aussetzen kann?” – Dies ist unter keinen Umständen zu empfehlen, da es bei der späteren Rentenauszahlung mit 65 bzw. 67 Jahren zu spürbaren Einbußen kommt!

Alle anderen Versicherungen (inkl. RV) sind freiwillige Beiträge. Jedoch wird von einer längeren Aussetzung der Zahlungen abgeraten!

1. Option – Zusatzrentenversicherung

2. Option – Riester-Rente

3. Option – Rürup-Rente