Wie bekomme ich von meinem Chef ein Sabbatjahr, dass ich mir auch finanziell leisten kann?
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Sabbatjahr für Beamte – Welche Landes- und Bundesgesetze regeln das?

maldives-666118_640Ein Sabbatjahr ist der Traum vieler. Doch welche Bedingungen gelten für das Sabbatjahr? Beamte aus allen Bundesländern haben ähnliche gesetzliche Grundlagen, nach denen sie dies festlegen können. Allgemein gilt, dass ein bestimmter Zeitraum festgelegt wird, in dem zunächst während einer Ansparphase von mehreren Jahren Überstunden angesammelt werden, um dann frühestens nach der Hälfte der festgelegten Zeit ein freies Sabbatjahr nehmen zu können. Die Ansparphase beträgt zwei, bis maximal zehn Jahre. Die Bezüge werden gekürzt, sodass sie während des Sabbatjahres weiter gezahlt werden können. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach der Anzahl der Jahre in der Ansparphase. So wird etwa bei einer Ansparphase von zwei Jahren die Hälfte der Bezüge gezahlt. Wichtig ist auch, dass häufig eine Alters-Höchstgrenze für die Gewährung eines Sabbatical gilt.
Für jedes Bundesland gelten eigene Besonderheiten zum Sabbatjahr, Beamte können sich in den jeweiligen Gesetzestexten ausführlich darüber informieren.

Berlin
Details können in der Verordnung über Arbeitszeiten der Beamten nachgelesen werden.

Brandenburg
Die Regelungen sind im Brandenburgischen Vorschriftensystem nachzulesen.

Mecklenburg-Vorpommern
Detaillierte Informationen finden Sie im Beamtenrecht für Mecklenburg-Vorpommern, § 63, Absatz 5.

Schleswig-Holstein
Für Ansparphase und Sabbatjahr gilt ein Zeitraum von zwei bis sieben Jahren. Dazu finden Sie Informationen im Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein,§ 61, Absatz 1.

Niedersachsen
Das Sabbatical ist im niedersächsischem Beamtengesetz (§ 80, § 61) geregelt.

Bremen
In Bremen gilt für das Sabbatjahr, Beamte müssen zunächst in vier bis sieben Jahren ein Freistellungsjahr ansparen, welches im Anschluss abgefeiert wird. Die Informationen finden Sie im Beamtengesetz für Bremen.

Hamburg
Die Teilzeitbeschäftigung liegt zwischen zwei und acht Jahren, das Sabbatjahr beginnt frühestens in der Mitte. Details finden Sie in der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten in Hamburg.

Nordrhein-Westfalen
im Landesbeamtengesetz NRW (§ 78) ist festgelegt, dass für ein Sabbatjahr Beamte eine Ansparphase von zwei bis sechs Jahren erbringen müssen, und im Anschluss ein Jahr freigestellt zu werden.

Rheinland-Pfalz
Die Regelungen sind nachzulesen im Informationsblatt für Beamte des Ministerium für Inneres, Absatz 1.

Hessen
Die Verordnung über besondere Formen der Teilzeitbeschäftigung beinhaltet alle rechtlichen Grundlagen für ein Sabbatjahr für Beamte.

Thüringen
Das Sabbatical wird im Thüringer Beamtengesetz, § 76 geregelt.

Sachsen
Die Informationen zum Sabbatjahr befinden sich im Landesgesetz Sachsen. Da es hier keine verbeamteten Lehrer gibt, müssen Lehrer individuelle Absprachen mit der Schulaufsicht treffen.

Sachsen-Anhalt
Nach §77 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt sind die Regelungen für ein Sabbatjahr festgelegt.

Baden-Württemberg
Die Sabbatical-Regelungen finden Sie im Landesbeamtengesetz § 153 – Freistellungsjahr.

Bayern
Die Regelungen zum Sabbatjahr sind im Bayerischen Beamtengesetz, Artikel 80, festgesetzt.

Saarland
Das Saarländische Beamtengesetz, § 87, bewilligt den saarländischen Beamten ein Sabbatjahr-Modell wie oben beschrieben.

Bundesbeamte
Die Regelung nennt sich hier voraussetzungslose Antragsteilzeit für Bundesbeamte. Sie findet sich im Bundesbeamtengesetz § 91, Absatz 1.

Das Sabbatjahr ist aufgrund seiner umfangreichen, gesetzlichen Grundlage für Beamte leicht umsetzbar. In der Wirtschaft und im Handwerk sind diese Regelungen noch sehr lückenhaft, kleine Unternehmen bieten kaum Sabbatjahre an. Bund und Länder sind hier ein Vorreiter und können ein Beispiel für zukünftige Arbeitsplatzgestaltung, auch in anderen Bereichen sein.