Wie bekomme ich von meinem Chef ein Sabbatjahr, dass ich mir auch finanziell leisten kann?
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Sabbatical oder Sabbatjahr?

 

 Sabbatical und Sabbatjahr werden gerne in einen Topf geworfen, obwohl die Begriffe grundsätzlich nicht die gleiche Bedeutung haben. Richtig ist, dass Sabbatical der englische Begriff für Sabbatjahr ist. Während das Sabbatjahr sich auf die religiöse Seite beschränkt, ist Sabbatical eine Auszeit von der Arbeit.

Ein Traum kann wahr werden

Wer träumt nicht davon, einmal für einige Zeit den beruflichen Stress, die Alltags-Routine und alles was damit zusammenhängt, hinter sich zu lassen. Einfach nur weg vom Althergebrachten und hin zu neuen Ufern – dieser Traum kann zur Realität werden. Meist sind es Menschen, die gerade ihr Studium beendet haben und sich nach einer Auszeit sehnen. Doch auch für Arbeitnehmer steht die Tür für Sabbatical offen.

Wer darf Sabbatical nutzen?

Arbeitgeber kommen langsam zu der Erkenntnis, dass ihre Arbeitnehmer motivierter sind und effektiver arbeiten, wenn sie sich eine Auszeit vom Arbeitsplatz nehmen können. Während in einigen Ländern Sabbatical oder das Sabbatjahr gesetzlich festgeschrieben, ist dies in Deutschland bisher nicht der Fall. Dennoch kann sich jeder Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen. Dies wird von Arbeitgebern aktuell noch nicht gerne gesehen. Wenn alle Schwierigkeiten gemeistert sind, kann es doch zu einer Freistellung von der Arbeit kommen.

Beamte sind hier besser dran, sie können sich für einen Zeitraum vom Dienst freistellen lassen, ohne dass sie den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten müssen. Diesen Vorzug haben auch Angestellte im öffentlichen Dienst und Lehrer. Im öffentlichen Dienst ist die Auszeit gesetzlich geregelt. Damit wird die Planung für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erleichtert.

Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer ein Sabbatical einlegen, auch in Deutschland. Die Bedeutung in diesem Satz ist das Wörtchen „kann“, denn für Angestellte in der freien Wirtschaft oder im Dienstleistungsgewerbe ist die Auszeit in der Regel unrealistisch. Grund dafür ist der fehlende gesetzliche Rechtsanspruch auf ein Sabbatical.

Dafür gibt es in Deutschland Gesetze, die es den Arbeitnehmern des nicht öffentlichen Dienstes einen beruflichen Ausstieg, der zeitlich befristet ist, ermöglichen. Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen aus dem Jahr 1998 sowie das Gesetz zur Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen von 2001 wurden geschaffen, um die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verlängern oder verkürzen.

Recht auf Teilzeitarbeit

Dieses Recht hat leider nicht jeder Arbeitnehmer. Um einen Teilzeitanspruch am Arbeitsplatz zu haben muss die Belegschaft aus mehr als 15 Mitarbeitern bestehen. Der Arbeitnehmer kann aber auch mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass er für einen bestimmten Zeitraum anstatt in Teilzeit in Vollzeit arbeitet und dann eine Auszeit nimmt. Das Gehalt während der Vollzeit-Arbeitsphase entspricht dem vereinbarten Teilzeitgehalt.